Animal Hoarding: Tierquälerin heute verurteilt

PFOTENHILFE wünscht sich härtere, abschreckende Urteile

Marschik Gerhard

Beim heutigen dritten Anlauf zur Tierquälerei-Verhandlung erschien die Angeklagte über eine Stunde zu spät. Die Richterin verurteilte die weitgehend geständige Janet L. (35) zu einer auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzten bedingten Haftstrafe von drei Monaten plus Bewährungsauflagen sowie zum vollen Kostenersatz des Verfahrens und teilweisen Kostenersatz an die Tierschutzorganisation PFOTENHILFE. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zeugin und PFOTENHILFE-Geschäftsführerin Johanna Stadler: "Die Milde des Urteils ist leider wieder einmal erschreckend. Wichtig jedoch ist, dass jetzt endlich der Weg für ein Tierhaltungsverbot geebnet ist. Dieses wird von der Bezirkshauptmannschaft verhängt und ist dann bundesweit gültig. Aber ein abschreckendes Urteil sieht anders aus. Die Behörden müssen Tierquälerei endlich ernster nehmen und vom Justizministerium fordern wir eine Erhöhung des Strafrahmens für Tierquälerei auf zumindest drei Jahre."

Link zur Vorgeschichte: https://www.pfotenhilfe.org/blog/was-gibt-es-neues-1/post/animal-hoarding-3-anlauf-fur-gerichtsverhandlung-in-ried-innkreis-425

Veröffentlicht am 10. März 2021

Im Fall der wegen Tierquälerei angeklagten 35-jährigen Janet L., die vom Landesgericht Ried im Innkreis (OÖ) zur Fahndung ausgeschrieben wurde, weil sie schon zweimal nicht zur Verhandlung erschienen ist, startet am morgigen Mittwoch eine neue Richterin um 10.30 Uhr einen dritten Versuch.

L. hielt in Braunau 14 Hunde in einer Miniwohnung auf einem regelrechten See aus Kot und Urin gefangen. Kurz vor der behördlichen Beschlagnahmung am 23. Juni 2020 verstarben sogar zwei der Hunde, wodurch der Fall erst aufflog, obwohl die Person bereits in Villach und Salzburg einschlägig amtsbekannt war. Die Überlebenden waren extrem verwahrlost und hatten teils unbehandelte Wunden und Krankheiten. Laut Melderegister ist die Angeklagte mittlerweile ohne festen Wohnsitz und nur unregelmäßig bei einer Sozialberatungsstelle in der Stadt Salzburg aufhältig.    

Die zwölf Hunde wurden vom Team des Tierschutzhofs PFOTENHILFE gesundgepflegt und in der Zwischenzeit von neuen Familien adoptiert. Die Kosten für Pflege und Tierärzte, die teilweise das Land Oberösterreich getragen hat, spielen sich im fünfstelligen Bereich ab.

"Hoffnungen, dass die Angeklagte hierzu einen Beitrag leisten wird, macht sich realistischerweise niemand, auch wenn sie gegenüber dem Gericht bereits vor der ersten Verhandlung etwas von Wiedergutmachung fantasiert hat", so PFOTENHILFE-Geschäftsführerin Johanna Stadler, die neben Behördenvertretern auch als Augenzeugin zur Verhandlung geladen ist. "Die Idee der damaligen Richterin zur Wiedergutmachung durch Sozialdienst am Tierschutzhof PFOTENHILFE lehne ich ab. Viel wichtiger wäre es, endlich eine Verurteilung und ein darauf basierendes Tierhaltungsverbot auszusprechen, nachdem sich die Angeklagte bereits im Sommer bei Tierschutzvereinen für neue Hunde beworben hat. Von Einsicht und Reue also keine Spur."

Zur ganzen Vorgeschichte: https://www.pfotenhilfe.org/blog/was-gibt-es-neues-1/post/animal-hoarding-gerichtsverhandlung-keine-spur-von-angeklagter-wird-zur-fahndung-ausgeschrieben-416

Veröffentlicht am 09. März 2021