Lochen/St. Veit an der Glan/Ried im Innkreis/Linz/Wien - Mit einer Klage samt Einstweiliger Verfügung wollte SPÖ-Tierschutzsprecher NR Dietmar Keck über den "Österreichischen Hundesportverband", dem er vorsteht, der PFOTENHILFE die Verbreitung des kritischen Videos (https://www.youtube.com/watch?v=eIKmOBBQ4kw) über die Riesenschnauzer-"WM" Ende Oktober in St. Veit an der Glan (Kärnten) verbieten lassen. Doch der Schuss ging vorerst nach hinten los. Das Landesgericht Ried im Innkreis (OÖ) wies den Antrag auf Einstweilige Verfügung ab und verdonnerte den Kläger zum vollen Kostenersatz in Höhe von 1.135,32 Euro. "Wir sind sehr erleichtert über diesen Etappensieg. Keck hat sich hingegen mit diesem Angriff auf den Tierschutz als Tierschutzsprecher selbst disqualifiziert", ist PFOTENHILFE-Sprecher Jürgen Stadler überzeugt. "Seine Partei hat sich hingegen kürzlich klar zum Tierschutz bekannt und gegen das Scharfmachen von Hunden positioniert."
Szenen laut Gericht für "objektiven Durchschnittsbetrachter" durchaus problematisch
Die Entscheidung fiel aber nicht wegen Formalfehlern sondern aus inhaltlichen Gründen: Nachdem das Gericht Verstöße gegen das Tierschutzgesetz nicht ausschließen könne und befindet, dass die Szenen von einem "objektiven Durchschnittsbetrachter" durchaus als problematisch wahrgenommen werden können, darf das Video samt Analyse bis auf weiteres unter https://www.youtube.com/watch?v=eIKmOBBQ4kw online bleiben. Das Hauptverfahren in Sachen Klage beginnt damit allerdings erst. Noch vor Weihnachten muss die PFOTENHILFE dem Gericht eine Gegenäußerung vorlegen und nächstes Jahr wird es dann wohl zu mindestens einer Verhandlung kommen.
Beiß- und Angriffstraining eigentlich längst verboten
"Das eigentlich längst bestehende Verbot dieses abscheulichen Beiß- und Angriffstrainings wird bis dahin hoffentlich längst derart verschärft und konkretisiert sein, dass es keine Schlupflöcher für die Täter mehr gibt und solche Veranstaltungen nicht mehr bewilligbar sind", so Stadler. "Wir warten nur noch auf Bundeskanzler Nehammer." Denn das Tierschutzministerium hat dazu in einer Aussendung am 24.11.2023 verlautbart: "Schon jetzt sind laut Tierschutzgesetz Maßnahmen verboten, die Aggressivität und Kampfbereitschaft von Tieren erhöhen (siehe § 5 Abs 2 Z 2 TschG). Im Sinne des Tierschutzes und Sicherheit des Menschen soll eine Klarstellung ebenjenes Verbotes auch in der Hundeausbildungsverordnung festgehalten werden."
Veröffentlicht am 20. Dezember 2023