Neue Plakate zum Tierschutzgesetz

Lieber keine Änderung als Verschlechterungen

Sonja Muellner

Anlässlich der morgigen Sitzung des Gesundheitsausschusses im Parlament, bei dem der erste Tagesordnungspunkt die heftig umstrittene Novelle des Tierschutzgesetzes ist, haben wir die Tierschutzorganisation PFOTENHILFE heute einen dringenden Appell an dessen Mitglieder gerichtet.

Darin werden diese gebeten den Entwurf zu überdenken und mit einem Verbesserungsauftrag an die neue Tierschutzministerin Dr. Rendi-Wagner zurückzuweisen.

Gleichzeitig veröffentlichen wir heute zwei neue Plakatsujets, die das Leid der Katzen durch die geplante Rücknahme der Kastrationspflicht verdeutlichen soll.
 

 

Einige der konkreten Kritikpunkte sind im folgenden Brief aufgelistet:

Sehr geehrte Mitglieder des Gesundheitsausschusses,

in der Sitzung vom 15.3.2017 ist der erste Tagesordnungspunkt die Regierungsvorlage des Tierschutzgesetzes.

Die Tierschutzorganisation PFOTENHILFE hat - wie viele andere - in der Begutachtungsphase eine ausführliche Stellungnahme zu den geplanten Verschlechterungen(!) und nicht aufgenommenen geforderten Verbesserungen im Erstentwurf dieser Gesetzesnovelle abgegeben. In der Regierungsvorlage wurde zwar etwas nachgebessert und einige offensichtlich verfassungswidrige Verschlechterungen entschärft, aber viele wichtige Kritikpunkte blieben unangetastet.

Auch wenn die Parlamentskorrespondenz vom 10.3.2017 versucht die Novelle als positiv darzustellen, sind sich alle NGOs im Tierschutzbereich einig: besser keine als so eine Novelle, unter der die Tiere teilweise mehr leiden als vorher. Das ist kein Tierschutzgesetz sondern ein Tier"nutz"gesetz. Wenn es in der Kinder- und Jugendschutzgesetzgebung derartige Ausnahmen "aus wirtschaftlichen Gründen" gäbe, wäre der Aufschrei wohl auch groß.

Die konkreten inakzeptablen Punkte:

*) Aufhebung der Katzenkastrationspflicht durch totale Aufweichung des Zuchtbegriffs und Ausnahme der Landwirtschaft aus der Züchter-Bewilligungspflicht, mit grausamsten Folgen (siehe auch Anhänge). Eine Chippflicht mit fast zwei Jahren(!) Übergangsfrist wird daran nichts ändern.

*) Kein Verbot des Verkaufs von Hunden und Katzen in Tierhandlungen

*) Ausnahme für die Landwirtschaft beim Welpenverkauf (das wird die Welpenmafia schnell missbrauchen und sich als Landwirte ausgeben; ist praktisch nicht kontrollierbar)

*) Totale Aufhebung der Frist für ein Qualzuchtverbot (derzeit Ende 2017)

*) Betäubung und schmerzhafte Eingriffe bei so genannten Nutztieren dürfen zukünftig nicht nur von Tierärzten sondern auch von "Hilfspersonen" durchgeführt werden (sogar Verschlechterung zum Erstentwurf!)

*) Kein Verbot der 365-Tage-Kettenhaltung bei Rindern

*) Kein Verbot des Aussetzens von Zuchttieren für die Jagd (einstimmige Forderung des Tierschutzrats)

*) Weiterhin (fast) vollständige Ausnahme der Jagd aus dem Tierschutzgesetz

*) Die äußerst schmerzhafte betäubungslose Ferkelkastration bleibt unbefristet erlaubt

*) Kein Verbot des Schnabelkupierens bei Hühnern und Puten

*) Aufhebung des Verbots der Ziegenenthornung

*) Kein Verbandsklagerecht
uvm.

Wir ersuchen Sie, dies zu bedenken und zu berücksichtigen und den Entwurf mit einem Verbesserungsauftrag an das BMGF zurückzuweisen.

Veröffentlicht am: 14.03.2017